Ausbildungsberufe im Berufsfeld Körperpflege

Erforderlich ist ein Ausbildungsvertrag mit einem Friseurbetrieb. Die Ausbildung dauert in der Regel drei Jahre. Ausgebildet wird im dualen System, d.h. im Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule. Im ersten Ausbildungsjahr besuchen die Auszubildenden die Berufsschule wöchentlich an zwei Unterrichtstagen - montags und dienstags. Im zweiten und dritten Ausbildungsjahr ist jeweils einmal wöchentlich Berufsschulunterricht - zweites Jahr donnerstags und drittes Jahr mittwochs.

Im Berufsschulunterricht werden fachtheoretische Kenntnisse in folgenden Lernfeldern vermittelt:

Lernfelder im Ausbildungsberuf

Bestandteil der Stundentafel sind außerdem die Unterrichtsfächer Deutsch, Politik und EDV. Religion und Sport werden nur in einem Halbjahr des ersten Schuljahres unterrichtet.

Schulabschlüsse:

Den Sekundarabschluss I / Realschulabschluss erwirbt, wer die Gesellenprüfung bestanden und den Berufsschulabschluss erreicht hat. Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch der Erwerb des erweiterten Sekundarabschlusses I möglich.

Eine qualifizierte Beratung über Berufsausbildung und Schulabschlüsse kann im Hause der BBS II Northeim durch die Beratungslehrer durchgeführt werden. Bitte nehmen Sie dieses Serviceangebot der Schule in Anspruch (Tel.: 05551 9140-0).

Die Berufsfachschule Körperpflege wird als schulische Vollzeitausbildung angeboten.

Die Ausbildung erfolgt nach dem Rahmenlehrplan des Ausbildungsberufs Friseur/Friseurin.

Stundentafel Berufsfachschule Körperpflege

Besonderheiten BFS Körperpflege

Voraussetzungen

  • Erfüllung der Schulpflicht im Sekundarbereich I (mindestens 9 Schuljahre).
  • Ärztliche Bescheinigung über die Erstuntersuchung nach § 32 Abs.1 des Jugendarbeitsschutzgesetzes.
  • Hauptschulabschluss mit einem Notendurchschnitt in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik von mindestens 3,5 oder besser (oder höherer Schulabschluss).
  • Vorvertrag zur Berufsausbildung mit einem Ausbildungsbetrieb oder Praktikumsvertrag mit einem Friseurbetrieb.

Praktikum

In der einjährigen Berufsfachschule Körperpflege ist ein Praktikum von 320 Stunden als praktische Ausbildung in einem Friseurbetrieb durchzuführen. Das Praktikum wird schulzeitbegleitend donnerstags absolviert. Der Praktikumsplatz sollte zum Beginn des Schuljahres nachgewiesen werden.

Abschlüsse

Der erfolgreiche Besuch der Berufsfachschule kann als erstes Ausbildungsjahr auf ein sich anschließendes Ausbildungsverhältnis im Friseurhandwerk angerechnet werden. Werden in allen Fächern ausreichende Leistungen erreicht, so kann der Sekundarabschluss I - Hauptschulabschluss - nach Klasse 10 erworben werden.

Erfüllung der gesetzlichen Schulpflicht.

Anmeldung

Mit folgenden Unterlagen:

  • Lebenslauf
  • beglaubigte Kopie des letzten Schulabschluss-Zeugnisses
  • unter 18 Jahren: Gesundheitsbescheinigung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz

Der Vordruck für die Gesundheitsbescheinigung ist beim örtlichen Gesundheitsamt erhältlich.

Eine qualifizierte Beratung über Berufsausbildung und Schulabschlüsse kann im Hause der BBS II Northeim durch die Beratungslehrer durchgeführt werden. Bitte nehmen Sie dieses Serviceangebot der Schule in Anspruch (Tel.: 05551 9140-0).